

Brackets Metal
Brackets sind die klassische Variante der Zahnregulierung. Diese sind in der günstigsten Variante, deren kosten auch die Krankenkassen bei erfüllten Voraussetzungen übernehmen würde, in Metallausführung erhältlich.

KIEFERORTHOPÄDIE IN KLAGENFURT & BLEIBURG
Nachfolgend sehen Sie einige Vorher/Nachher-Bilder von Patienten welche sich bei Zahnvital für eine Behandlung mittels Zahnspange im Bereich Kieferorthopädie entschieden haben. Dabei ist vorallem anzumerken, dass es in den seltensten Fällen zu spät ist, sich für eine Zahnspange zu entscheiden. Auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter führen Zahnspangen zu ausgezeichneten Behandlungsergebnissen bei Zahnfehlstellungen. Speziell bei der Behandlung von Erwachsenen stellt die “unsichtbare Zahnspange” eine gern eingesetzte Möglichkeit zur Behandlung von Zahnfehlstellungen ohne eventuell das Selbstwertgefühl beim erwachsenen Zahnpatienten zu mindern.
Menschen
für gesunde
Lächeln.
VORHER / NACHHER
Schieben Sie den Regler bei den einzelnen Bildern nach rechts oder links, um die Ergebnisse vor und nach einer Behandlung mit Zahnspange bei Zahnvital zu visualisieren.


Fall 01 / 08Vorher · Nachher
Behandlungsfall wählen
ZAHNSPANGE – ALLGEMEINE INFORMATIONEN


Brackets sind die klassische Variante der Zahnregulierung. Diese sind in der günstigsten Variante, deren kosten auch die Krankenkassen bei erfüllten Voraussetzungen übernehmen würde, in Metallausführung erhältlich.


Die unsichtbare Zahnspange ist wie der Name bereits verrät, aufgrund der transparenten Kunststoffeigenschaften kaum bis gar nicht sichtbar, herausnehmbar und vor allem bei Erwachsenen sehr beliebt.


Kunststoff Brackets sind die ästhetischere Form von Brackets, da diese leicht transparent sind und weniger stark auffallen als Brackets aus Metal. Kostenzuschüsse für Kunststoffbrackets gibt es seitens der Krankenkasse keine.
ZAHNSPANGE HEUTE
Zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden zahnmedizinische Apparaturen oder Geräte wie die Zahnspange verwendet. Vielfach ist es vom Vorteil, das natürliche Wachstum (Alter des Patienten 6-14 Jahren, Mädchen haben das Wachstumsmaximum meist 2 Jahre früher als Jungen) für die Behandlung zu nützen.
Zahnspangen haben bei vielen PatientInnen nach wie vor einen schlechten Ruf. Dabei helfen moderne Zahnspangen nicht nur kieferorthopädische Fehlstellungen zu korrigieren, sondern können auch unsichtbar sein.
Die Entwicklungen im Bereich der Behandlung von Zahnfehlstellungen betreffen nicht mehr nur Kinder sondern auch mehr und mehr Erwachsene. Neu entwickelte Behandlungsmethoden und eine optimale Betreuung seitens Zahnvital gewährleisten eine optimale Korrektur der Zahn bzw. Kieferfehlstellungen mittels Zahnspangen.
HÄUFIGE FRAGEN
06 Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Frage stellenDie Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde. Es werden Fehlstellungen der Zähne zum Beispiel mittels Zahnspange behandelt. Falsch- oder schiefstehde Zähne können nämlich wichtige Aufgaben nicht erfüllen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 2 verschiedenen Ursachen:
Oft ist es für Eltern sehr schwer, gewisse Zahnfehlstellungen zu erkennen. Umso wichtiger ist die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt, der die Zähne nicht nur auf Karies sondern auch auf kieferorthopädische Probleme untersucht.
Die Gratis Zahnspange wie es umgangssprachlich oft heißt ist abhängig von der jeweiligen diagnostizierten und klassifizierten Zahnfehlstellung (IOTN). Die Kosten für eine “Basis-Zahnspange” (zB. sichtbare Brackets) werden dabei von der jeweiligen Krankenkasse zwischen 80% bis 100% übernommen.
Es werden genaue Mundhygieneinstruktionen gegeben (Putztechnik, Zahnseide, KFO Wachs).
Die ersten Tage nach der Installation können beim Patienten besonders beim Kauen Schmerzen auftreten. Brackets sind am Anfang Fremdkörper für den Patienten und es können wunde Stellen im Mund, an Lippen und Wangen auftreten. Die störenden Fremdkörperkanten können mit kieferorthopädischem Wachs hilfreich abgedeckt werden.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Frage stellenPersönliche Beratung
KIEFERORTHOPÄDIE
Durch eine rechtzeitig einsetzende kieferorthopädische Behandlung mit entsprechenden Zahnspangen kann ein harmonisches Wachstum der Zähne ermöglicht werden. Entscheidend für einen optimalen Behandlungserfolg sind die Mitarbeit des jungen Patienten, die Einhaltung der Kontrolltermine, die Mundhygiene und das Befolgen der Anweisungen des behandelnden Zahnarztes (z.B. Einhaltung der Tragezeit- „je mehr umso besser”, Nachstellen der Zahnspange).
Zu skelettalen (den Kieferknochen betreffende) Fehlstellungen zählt man den Kreuzbiss (Oberkieferzähne stehen innerhalb des Unterkieferzahnbogens – meist liegt dem ein zu schmaler Oberkieferknochen oder ein zu großer Unterkieferzahnbogen zugrunde).
Unter Distalbiss versteht man einen zu weit hinten liegenden Unterkiefer sodass sich eine vergrößerte Frontzahnstufe zwischen Oberkieferzähnen und Unterkieferzähnen bildet. In diesem Fall spricht man auch von einem zu großen Overjet (sagittale Stufe) mit häufig gleichzeitig auftretendem Tiefbiss und eventuell vorhandenen Einbissen der unteren Frontzähne in den Gaumen.
Ebenfalls zu den Kieferfehlstellungen im Wachstumsalter gehört der offene Biss, der zur Verbesserung des Abbeißens-, der Kaufunktion einer frühzeitigen Behandlung mittels Zahnspange bedarf. Ebenso bei extremer Unterkieferrücklage und zu weit vorstehenden Schneidezähne, die häufig von Verlust oder Bruch betroffen sind, sollte eine Behandlung in der Regel zwischen siebenten und neunten Lebensjahr, mittels Zahnspange begonnen werden (Dauer 1-2 Jahre).


Langfristig
für Ihr Lächeln.
RETENTION / HALTEPHASE
Nach erfolgreicher Zahnverschiebung folgt die sehr wichtige Retentionsphase, in der die erreichte Zahnstellung im Kiefer fixiert wird. Um eine Rückwanderung der Zähne in die vorherige Fehlstellung zu verhindern, werden im Oberkiefer und Unterkiefer die Frontzähne (Innenseite der Zähne) vom rechten Eckzahn bis zum linken Eckzahn mit einem dünnen Drahtbogen geschient. Die Positionsfixierung / Retainerdraht wird am besten ein Leben lang im Mund belassen um eine mögliche Zahnverschiebung zu verhindern.
Es werden zusätzlich Schienen (Tiefziehschienen) angefertigt, die ein halbes Jahr Tag und Nacht und danach nur noch in der Nacht, optimalerweise (ein Leben lang), getragen werden sollten.
2–3 JahreDie Therapiedauer mit Zahnspange beträgt je nach Zahnfehlstellung 2-3 Jahre.
KIEFERORTHOPÄDIE FÜR EIN LEBEN LANG
Schiefstehende, gekippte und rotierte Zähne können zur Bildung von schwer putzbarer Nischen mit verstärkter Plaque- (Zahnbelag) Retention und erhöhtem nachstehenden Kariesrisiko führen.
Kieferknochen und Zahnfleisch können durch eine fehlerhafte Bisssituation übermäßig belastet werden und so die Entstehung von Parodontose (Schädigung und Abbau des Zahnhalteapparates) und frühen Zahnverlust fördern.
Bei unvollständigem Lippenschluss steigt die Anfälligkeit für Kariesentstehung und Erkältungskrankheiten aufgrund der häufigen Mundatmung.
Zahnfehlstellungen können Probleme beim Kauen mit nachfolgenden Magenbeschwerden und Verdauungsproblemen verursachen.
Massive Kieferfehlstellungen können zu Verspannungen der Kaumuskulatur, im Kiefergelenksbereich (oftmals ein Knacken bei Mundöffnung hörbar) und Migräne führen.
Verstärkte Abnützungserscheinungen mit daraus resultierenden Kiefergelenksschmerzen können ebenfalls durch Zahn- und Kieferfehlstellungen verursacht werden.
Persönliche Beratung
HERAUSNEHMBAR ODER FESTSITZEND

Mit myofunktionellen (kaumuskelbeeinflussenden) herausnehmbaren Zahnspangen, die besonders bei Kindern im Wechselgebiss- Stadium zur Anwendung kommen, können sich das Kieferwachstum, sowie auch muskuläre Dysbalancen (Abweichungen) im Mundbereich normalisieren.
Bei Kindern im Alter von 6-10 Jahren werden die Kosten für die abnehmbare Kieferorthopädie (herausnehmbare Zahnspange) je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung und anhand von Indikationsgruppen (IOTN) eingestufter Behandlungsbedarf, vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die Einstufung des Schweregrades der Kieferfehlstellung benötigt der behandelnde Zahnarzt/ Kieferorthopäde im Regelfall Röntgenbilder (Panoramaröntgen) und Modelle, anhand derer die Indikation eingestuft werden kann.
Die Kosten für die Zahnspange werden übernommen bei Durchbruchstörungen der Zähne(ausgenommen Weisheitszähne), bei einer sagittalen Stufe (Frontzahnstufe) von über 6 oder 9 mm, Kreuzbiss oder Platzmangel von über 4 mm.

Darunter versteht man die auf die Zähne aufgebrachte, geklebte Multiband- oder Multibracketapparatur. Die Materialien der Brackets reichen über Edelstahl, Kunststoff, Titan zu Keramik (wird hauptsächlich bei ästhetischen Indikationen verwendet).
Bevor die Brackets, die der Befestigung des Drahtes dienen, auf die Zähne geklebt werden, müssen die Zähne sorgfältig gesäubert und der Zahnschmelz angeätzt werden. Es wird an jedem Zahn ein Bracket angebracht und je nach Zahnstellung ausgerichtet. Der Metalldraht, auch kurz „Bogen“ genannt, wird an jedem Bracket befestigt und dabei, je nach Schiefstellung des Brackets- und gleichermaßen des Zahnes, notwendigerweise deformiert. Durch die elastische Rückstellungstendenz des Drahtes wird auf die Zähne eine Kraft ausgeübt, die Umbauvorgänge im Knochen anregt. Ist der erste, meist sehr dünne und flexible Bogen beinahe gerade, so hat er seine Rückstellung weitgehend vollzogen und der nächste dickere und steifere Draht kann einligiert (befestigt) werden. So müssen im Verlauf der Behandlung mehrere Bögen gewechselt werden.
Bei Patienten im Alter von 12-18 Jahren wird eine notwendige festsitzende kieferorthopädische Behandlung (Multibracketapparatur/festsitzende Zahnspange) bei einer erhebliche Zahnfehlstellung der internationalen Klassifizierung nach IOTN 4 oder 5 entsprechend, ebenfalls von den Krankenkassen vollständig übernommen. Trotz der Tatsache, dass bei Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits beendet haben, keine Kostenübernahme von seitens der Krankenversicherung erfolgen kann, entscheiden sich immer mehr Erwachsene mit schiefen, gekippten und rotierten Zähnen für eine festsitzende Kieferorthopädie (bessere regelrechte Verzahnung, harmonische Kaufunktion und Ästhetik).
WICHTIGE INFORMATION
80–100 %Rückerstattung bei IOTN 4 und 5
Erstberatung kostenfrei
Bei ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Kostenrückerstattung für Zahnspangen. Für die Rückerstattung muss die Zahnfehlstellung einer bestimmten Fehlstellungsklasse entsprechen. Dies erfolgt in den sogenannten „IOTN“ Klassen (es gibt Klasse 1 bis 5 je nach Schwere der Zahnfehlstellung).
Entspricht die Zahnfehlstellung den Klassen IOTN 4 und 5, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten für Zahnspangen im Ausmaß von 80% bis 100%.
Die Erstberatung in meiner Ordination ist kostenfrei! Hierbei wird die jeweilige Fehlstellung (IOTN Klasse) festgestellt und der Behandlungsverlauf sowie verschiedene Möglichkeiten von Zahnspangen besprochen.
Persönliche Beratung
FÜR JEDES ALTER

Die Behandlung im Wechselgebiss (Vorhandensein von Milchzähnen und bleibenden Zähnen) erfolgt ca. zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr. Diese Frühbehandlung umfasst die Therapie von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen im Kindesalter.
Behandlungen von Kindern ergeben aufgrund des Wachstums des Kiefers sehr gute Ergebnisse.
Wird die ausgeprägte Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN- Klassifizierung mit dem Grad 4 oder 5 festgestellt, so beträgt der Kassentarif 854 € für eine herausnehmbare Zahnspange und wird direkt mit der Krankenkasse verrechnet
Zwischen dem Abschluss einer solchen Behandlung und dem Beginn einer allfälligen Kieferorthopädie (KFO) – Hauptbehandlung (festsitzende Kieferorthopädie mit Bracket) muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO- Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung für die Krankenkasse durchzuführen.

Behandlungen ab dem 12. Lebensjahr werden meist mit festsitzenden Brackets durchgeführt. Brackets sind am Zahn befestigte Metallteile, die mit Drähten die Zähne in die richtige Position bringen.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen:

Bei Zahnspangen für erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr, mit einer massiven Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN Klassifizierung Grad 4 oder 5, kann nach Ermessen der Krankenkassen und vorheriger Bewilligung des Antrages, der bisher übliche Zuschuss von ca. € 340,- bei der ÖGK, € 1.000,- bei der BVA, € 610,- bei der SVB und € 934,- bei der VAEB, jeweils pro Jahr, gewährt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Zuschuss eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist.
Tarifabänderungen durch den Hauptverband werden an den Versicherten weitergegeben.
KINDER UND ZAHNSPANGE
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, wie sich Zähne und Kiefer entwickeln.
Laut dem österreichischen Gesundheitsportal erfolgt die erste kieferorthopädische Untersuchung in der Regel, sobald die vier oberen und die vier unteren bleibenden Schneidezähne durchgebrochen sind. Das ist meist im Volksschulalter der Fall.

Vom Milchgebiss bis zur festen Zahnspange
Milchgebiss
bis etwa 6 Jahre
Daumenlutschen, ein Schnuller über längere Zeit oder Atmen durch den Mund können die Entwicklung von Zähnen und Kiefer beeinflussen. Gesunde Milchzähne halten außerdem den Platz für die bleibenden Zähne frei.
Frühes Wechselgebiss
meist im Volksschulalter
Sind die vier oberen und vier unteren bleibenden Schneidezähne da, ist ein guter Zeitpunkt für die erste Untersuchung. Dabei wird eine mögliche Fehlstellung nach dem IOTN in fünf Grade eingestuft.
Frühbehandlung
bis etwa 10 Jahre
Bei schweren Fehlstellungen kann eine Behandlung schon im Milch- oder frühen Wechselgebiss sinnvoll sein, damit sich die Fehlstellung nicht verstärkt. Meist kommt eine abnehmbare Zahnspange zum Einsatz, die Behandlung dauert etwa ein halbes bis zwei Jahre.
Bleibendes Gebiss
etwa 12 bis 18 Jahre
Sind die bleibenden Zähne durchgebrochen, folgt bei Bedarf die Hauptbehandlung, meist mit einer festsitzenden Zahnspange. Sie dauert oft drei bis vier Jahre. Danach sichern Haltedrähte oder Schienen das Ergebnis.
Fällt Ihnen etwas davon auf, lohnt sich ein früher Kontrolltermin. Oft genügt dann ein kurzer Blick, um Klarheit zu haben.
Persönliche Beratung
JE NACH KRANKENKASSENZUGEHÖRIGKEIT
Verrechnung & Teilzahlungen
Verrechnung seitens meiner Ordination: 3.546 € (=Erstattungstarif der Kasse, ÖGK, SV d. Bauern). Dies wird in 3 Teilzahlungen aufgeteilt
Es werden Ihnen somit die gesamten Behandlungskosten, zur Gänze rückerstattet (bei IOTN 4 und IOTN 5).
Verrechnung & Teilzahlungen
Verrechnung seitens meiner Ordination: 4.550€ (=Erstattungstarif der Kasse, BVA,VAEB, SVA). Dies wird in 3 Teilzahlungen aufgeteilt
Ist die Behandlung abgeschlossen, so empfiehlt sich die Anbringung eines Drahtes (Retainer) im inneren Bereich der Zähne. Weiters werden herausnehmbare Halteschienen (empfohlene Tragedauer ca. 1 Jahr) angefertigt. Dies dient zur dauerhaften Stabilisierung des schönen Behandlungsergebnisses. Im 1. Jahr nach der Behandlung werden der Stabilisierungsdraht (Retainer) und die Halteschienen kostenlos von meiner Ordination angefertigt bzw. eingesetzt.
Schnellkontakt
Ihre Frage zu „Zahnspangen & Kieferorthopädie“? Schreiben Sie uns – wir melden uns so rasch als möglich. Oder rufen Sie direkt in Klagenfurt oder Bleiburg an.

GESUNDE ZÄHNE.
MEHR VOM LEBEN.