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Kindgerechte Illustration: fröhlicher Zahn mit Zahnspange zeigt den Daumen nach oben, daneben ein kleiner Kinderzahn, Sterne und eine Wolke

KIEFERORTHOPÄDIE IN KLAGENFURT & BLEIBURG

Gratis Zahnspange –
Vorraussetzungen

Nachfolgend sehen Sie einige Vorher/Nachher-Bilder von Patienten welche sich bei Zahnvital für eine Behandlung mittels Zahnspange im Bereich Kieferorthopädie entschieden haben. Dabei ist vorallem anzumerken, dass es in den seltensten Fällen zu spät ist, sich für eine Zahnspange zu entscheiden. Auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter führen Zahnspangen zu ausgezeichneten Behandlungsergebnissen bei Zahnfehlstellungen. Speziell bei der Behandlung von Erwachsenen stellt die “unsichtbare Zahnspange” eine gern eingesetzte Möglichkeit zur Behandlung von Zahnfehlstellungen ohne eventuell das Selbstwertgefühl beim erwachsenen Zahnpatienten zu mindern.

Menschen
für gesunde
Lächeln.

ZAHNSPANGE – ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Unsere Behandlungsmöglichkeiten

Grafische Illustration: Frontzahnreihe mit silbernen Metallbrackets und durchgehendem Drahtbogen
Lächelnde Person mit Metallbrackets

Brackets Metal

Brackets sind die klassische Variante der Zahnregulierung. Diese sind in der günstigsten Variante, deren kosten auch die Krankenkassen bei erfüllten Voraussetzungen übernehmen würde, in Metallausführung erhältlich.

Grafische Illustration: transparente Zahnschiene schwebt über einer geöffneten Aufbewahrungsbox in Apricot, daneben ein Funkeln
Transparente Zahnschiene vor den Zähnen

Unsichtbare Zahnspange

Die unsichtbare Zahnspange ist wie der Name bereits verrät, aufgrund der transparenten Kunststoffeigenschaften kaum bis gar nicht sichtbar, herausnehmbar und vor allem bei Erwachsenen sehr beliebt.

Grafische Illustration: Frontzahnreihe mit zahnfarbenen, leicht transparenten Brackets und feinem Draht
Zähne mit transparenten Kunststoffbrackets

Brackets Kunststoff

Kunststoff Brackets sind die ästhetischere Form von Brackets, da diese leicht transparent sind und weniger stark auffallen als Brackets aus Metal. Kostenzuschüsse für Kunststoffbrackets gibt es seitens der Krankenkasse keine.

ZAHNSPANGE HEUTE

  1. Natürliches Wachstum nutzen

    Zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden zahnmedizinische Apparaturen oder Geräte wie die Zahnspange verwendet. Vielfach ist es vom Vorteil, das natürliche Wachstum (Alter des Patienten 6-14 Jahren, Mädchen haben das Wachstumsmaximum meist 2 Jahre früher als Jungen) für die Behandlung zu nützen.

  2. Moderne Zahnspangen

    Zahnspangen haben bei vielen PatientInnen nach wie vor einen schlechten Ruf. Dabei helfen moderne Zahnspangen nicht nur kieferorthopädische Fehlstellungen zu korrigieren, sondern können auch unsichtbar sein.

  3. Auch für Erwachsene

    Die Entwicklungen im Bereich der Behandlung von Zahnfehlstellungen betreffen nicht mehr nur Kinder sondern auch mehr und mehr Erwachsene. Neu entwickelte Behandlungsmethoden und eine optimale Betreuung seitens Zahnvital gewährleisten eine optimale Korrektur der Zahn bzw. Kieferfehlstellungen mittels Zahnspangen.

HÄUFIGE FRAGEN

Wissenswertes zur Zahnspange

06 Antworten

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Was ist Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde. Es werden Fehlstellungen der Zähne zum Beispiel mittels Zahnspange behandelt. Falsch- oder schiefstehde Zähne können nämlich wichtige Aufgaben nicht erfüllen.

Welche Folgen hat eine Nichtbehandlung des Schief - Fehlstandes der Zähne
  • Schief stehende Zähne beeinflussen das Erscheinungsbild des Gesichtes negativ.
  • Gründliches Kauen wird erschwert oder verhindert.
  • Die Verdauung wird beeinträchtigt.
  • Es kann zu frühem Zahnverlust führen.
  • Sprachstörungen können auftreten usw…
  • Die exakte Reinigung der schief stehenden Zähne ist erschwert bzw. nicht möglich.
  • Kariesbildung wird erleichtert.
Wodurch entstehen Zahnfehlstellungen?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 2 verschiedenen Ursachen:

  1. Erblich bedingte Zahnfehlstellungen / KieferfehlstellungenBei den angeborenen Zahnfehlstellungen passt meistens das Größenverhältnis zwischen Ober- und Unterkiefer nicht.
  2. Erworbene FehlstellungDiese Zahnfehlstellungen sind z.B. auf Angewohnheiten wie Daumenlutschen, oder das Tragen von Schnullern über das 3. Lebensjahr hinaus zurückzuführen.
Wie erkenne ich, ob mein Kind eine Zahnfehlstellung hat?

Oft ist es für Eltern sehr schwer, gewisse Zahnfehlstellungen zu erkennen. Umso wichtiger ist die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt, der die Zähne nicht nur auf Karies sondern auch auf kieferorthopädische Probleme untersucht.

Welche Voraussetzungen gelten für eine gratis Zahnspange ?

Die Gratis Zahnspange wie es umgangssprachlich oft heißt ist abhängig von der jeweiligen diagnostizierten und klassifizierten Zahnfehlstellung (IOTN). Die Kosten für eine “Basis-Zahnspange” (zB. sichtbare Brackets) werden dabei von der jeweiligen Krankenkasse zwischen 80% bis 100% übernommen.

Wie wird eine festsitzende Zahnspange installiert?
  1. SeparierenWenn für die Behandlung Bänder (Metallmanschetten) notwendig sind, werden einige Tage vorher zwischen den betreffenden Zähnen (hinten) Gummiringe/ Separierringe platziert, die die entsprechenden Zähne auseinanderdrücken, um darauffolgend ein Band setzen zu können.
  2. Professionelle ZahnreinigungReinigung aller Zähne mit speziellen Bürsten und Polierpasten.
  3. BebändernAn den Bändern ist das entsprechende Bracket aufgeschweißt. Das passende Band wird mit Zement befüllt, auf den Zahn gedrückt und mit speziellen Instrumenten an die Zahnform angepasst.
  4. Anätzen bzw. Aufrauen der ZahnoberflächeDie Zahnoberfläche wird durch ein spezielles Gel kurz aufgeraut, damit der Bracketkleber besser haftet. Das Ätzgel wird mit Wasser abgespült und die Zahnoberfläche getrocknet. Auf der Rückseite des Brackets wird Sekundenkleber (nur für Zähne) aufgebracht.
  5. Kleben der BracketsDas Bracket wird mit speziellen Positionierungsinstrumenten auf den Zahn gesetzt. Das richtige Positionieren des Brackets auf den Zahn ist sehr wichtig, damit die Wirkung des Bogens optimal ausgenutzt werden kann und Behandlungsfehler vermieden werden können. Mit einer UV-Lampe wird der Kleber, zur Befestigung des Brackets am Zahn, lichtgehärtet.
  6. Einsetzen des DrahtbogensIn die Röhrchen an den Bändern und in dem Slot (Schlitz im Bracket) wird der erste sehr elastische Drahtbogen gesteckt, die Schließmechanismen im Bracket betätigt und der Draht fixiert.

Es werden genaue Mundhygieneinstruktionen gegeben (Putztechnik, Zahnseide, KFO Wachs).

Die ersten Tage nach der Installation können beim Patienten besonders beim Kauen Schmerzen auftreten. Brackets sind am Anfang Fremdkörper für den Patienten und es können wunde Stellen im Mund, an Lippen und Wangen auftreten. Die störenden Fremdkörperkanten können mit kieferorthopädischem Wachs hilfreich abgedeckt werden.

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KIEFERORTHOPÄDIE

Behandlung von Fehlstellungen

Durch eine rechtzeitig einsetzende kieferorthopädische Behandlung mit entsprechenden Zahnspangen kann ein harmonisches Wachstum der Zähne ermöglicht werden. Entscheidend für einen optimalen Behandlungserfolg sind die Mitarbeit des jungen Patienten, die Einhaltung der Kontrolltermine, die Mundhygiene und das Befolgen der Anweisungen des behandelnden Zahnarztes (z.B. Einhaltung der Tragezeit- „je mehr umso besser”, Nachstellen der Zahnspange).

Zahnspange bei Kreuzbiss

Zu skelettalen (den Kieferknochen betreffende) Fehlstellungen zählt man den Kreuzbiss (Oberkieferzähne stehen innerhalb des Unterkieferzahnbogens – meist liegt dem ein zu schmaler Oberkieferknochen oder ein zu großer Unterkieferzahnbogen zugrunde).

Zahnspange bei Distalbiss

Unter Distalbiss versteht man einen zu weit hinten liegenden Unterkiefer sodass sich eine vergrößerte Frontzahnstufe zwischen Oberkieferzähnen und Unterkieferzähnen bildet. In diesem Fall spricht man auch von einem zu großen Overjet (sagittale Stufe) mit häufig gleichzeitig auftretendem Tiefbiss und eventuell vorhandenen Einbissen der unteren Frontzähne in den Gaumen.

Zahnspange bei offenem Biss

Ebenfalls zu den Kieferfehlstellungen im Wachstumsalter gehört der offene Biss, der zur Verbesserung des Abbeißens-, der Kaufunktion einer frühzeitigen Behandlung mittels Zahnspange bedarf. Ebenso bei extremer Unterkieferrücklage und zu weit vorstehenden Schneidezähne, die häufig von Verlust oder Bruch betroffen sind, sollte eine Behandlung in der Regel zwischen siebenten und neunten Lebensjahr, mittels Zahnspange begonnen werden (Dauer 1-2 Jahre).

Grafische Illustration: feiner Retainerdraht an der Innenseite der Frontzähne, daneben eine transparente Halteschiene sowie Sonne und Mond als Symbole für das Tragen bei Tag und Nacht
Person hält eine herausnehmbare Zahnschiene
Neues Selbstvertrauen nach einer Behandlung mittels Zahnspange

Langfristig
für Ihr Lächeln.

RETENTION / HALTEPHASE

Das Ergebnis langfristig begleiten.

Nach erfolgreicher Zahnverschiebung folgt die sehr wichtige Retentionsphase, in der die erreichte Zahnstellung im Kiefer fixiert wird. Um eine Rückwanderung der Zähne in die vorherige Fehlstellung zu verhindern, werden im Oberkiefer und Unterkiefer die Frontzähne (Innenseite der Zähne) vom rechten Eckzahn bis zum linken Eckzahn mit einem dünnen Drahtbogen geschient. Die Positionsfixierung / Retainerdraht wird am besten ein Leben lang im Mund belassen um eine mögliche Zahnverschiebung zu verhindern.

Es werden zusätzlich Schienen (Tiefziehschienen) angefertigt, die ein halbes Jahr Tag und Nacht und danach nur noch in der Nacht, optimalerweise (ein Leben lang), getragen werden sollten.

2–3 JahreDie Therapiedauer mit Zahnspange beträgt je nach Zahnfehlstellung 2-3 Jahre.

KIEFERORTHOPÄDIE FÜR EIN LEBEN LANG

Gerade Zähne.
In jedem Alter.

  • Gesundheit erhalten
  • Mehr Lebensqualität
  • Individuelle Lösungen
  • Es ist nie zu spät
  1. Schiefstehende, gekippte und rotierte Zähne können zur Bildung von schwer putzbarer Nischen mit verstärkter Plaque- (Zahnbelag) Retention und erhöhtem nachstehenden Kariesrisiko führen.

  2. Kieferknochen und Zahnfleisch können durch eine fehlerhafte Bisssituation übermäßig belastet werden und so die Entstehung von Parodontose (Schädigung und Abbau des Zahnhalteapparates) und frühen Zahnverlust fördern.

  3. Bei unvollständigem Lippenschluss steigt die Anfälligkeit für Kariesentstehung und Erkältungskrankheiten aufgrund der häufigen Mundatmung.

  4. Zahnfehlstellungen können Probleme beim Kauen mit nachfolgenden Magenbeschwerden und Verdauungsproblemen verursachen.

  5. Massive Kieferfehlstellungen können zu Verspannungen der Kaumuskulatur, im Kiefergelenksbereich (oftmals ein Knacken bei Mundöffnung hörbar) und Migräne führen.

  6. Verstärkte Abnützungserscheinungen mit daraus resultierenden Kiefergelenksschmerzen können ebenfalls durch Zahn- und Kieferfehlstellungen verursacht werden.

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HERAUSNEHMBAR ODER FESTSITZEND

Arten von Zahnspangen

Kindgerechte Illustration: weiche herausnehmbare Trainer-Zahnspange in Apricot neben einem lächelnden Kinderzahn mit Sternen

Myofunktionelle Zahnspange

Mit myofunktionellen (kaumuskelbeeinflussenden) herausnehmbaren Zahnspangen, die besonders bei Kindern im Wechselgebiss- Stadium zur Anwendung kommen, können sich das Kieferwachstum, sowie auch muskuläre Dysbalancen (Abweichungen) im Mundbereich normalisieren.

Bei Kindern im Alter von 6-10 Jahren werden die Kosten für die abnehmbare Kieferorthopädie (herausnehmbare Zahnspange) je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung und anhand von Indikationsgruppen (IOTN) eingestufter Behandlungsbedarf, vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die Einstufung des Schweregrades der Kieferfehlstellung benötigt der behandelnde Zahnarzt/ Kieferorthopäde im Regelfall Röntgenbilder (Panoramaröntgen) und Modelle, anhand derer die Indikation eingestuft werden kann.

Die Kosten für die Zahnspange werden übernommen bei Durchbruchstörungen der Zähne(ausgenommen Weisheitszähne), bei einer sagittalen Stufe (Frontzahnstufe) von über 6 oder 9 mm, Kreuzbiss oder Platzmangel von über 4 mm.

Kindgerechte Illustration: zwei lächelnde Zahnfiguren mit kleinen Brackets und Draht halten sich an der Hand

Festsitzende Zahnspange (Brackets)

Darunter versteht man die auf die Zähne aufgebrachte, geklebte Multiband- oder Multibracketapparatur. Die Materialien der Brackets reichen über Edelstahl, Kunststoff, Titan zu Keramik (wird hauptsächlich bei ästhetischen Indikationen verwendet).

Bevor die Brackets, die der Befestigung des Drahtes dienen, auf die Zähne geklebt werden, müssen die Zähne sorgfältig gesäubert und der Zahnschmelz angeätzt werden. Es wird an jedem Zahn ein Bracket angebracht und je nach Zahnstellung ausgerichtet. Der Metalldraht, auch kurz „Bogen“ genannt, wird an jedem Bracket befestigt und dabei, je nach Schiefstellung des Brackets- und gleichermaßen des Zahnes, notwendigerweise deformiert. Durch die elastische Rückstellungstendenz des Drahtes wird auf die Zähne eine Kraft ausgeübt, die Umbauvorgänge im Knochen anregt. Ist der erste, meist sehr dünne und flexible Bogen beinahe gerade, so hat er seine Rückstellung weitgehend vollzogen und der nächste dickere und steifere Draht kann einligiert (befestigt) werden. So müssen im Verlauf der Behandlung mehrere Bögen gewechselt werden.

Bei Patienten im Alter von 12-18 Jahren wird eine notwendige festsitzende kieferorthopädische Behandlung (Multibracketapparatur/festsitzende Zahnspange) bei einer erhebliche Zahnfehlstellung der internationalen Klassifizierung nach IOTN 4 oder 5 entsprechend, ebenfalls von den Krankenkassen vollständig übernommen. Trotz der Tatsache, dass bei Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits beendet haben, keine Kostenübernahme von seitens der Krankenversicherung erfolgen kann, entscheiden sich immer mehr Erwachsene mit schiefen, gekippten und rotierten Zähnen für eine festsitzende Kieferorthopädie (bessere regelrechte Verzahnung, harmonische Kaufunktion und Ästhetik).

WICHTIGE INFORMATION

Gratis Zahnspange – Voraussetzungen

IOTN-Klassen
  1. Klasse 1
  2. Klasse 2
  3. Klasse 3
  4. Klasse 4
  5. Klasse 5

80–100 %Rückerstattung bei IOTN 4 und 5

Erstberatung kostenfrei

Bei ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Kostenrückerstattung für Zahnspangen. Für die Rückerstattung muss die Zahnfehlstellung einer bestimmten Fehlstellungsklasse entsprechen. Dies erfolgt in den sogenannten „IOTN“ Klassen (es gibt Klasse 1 bis 5 je nach Schwere der Zahnfehlstellung).

Entspricht die Zahnfehlstellung den Klassen IOTN 4 und 5, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten für Zahnspangen im Ausmaß von 80% bis 100%.

Die Erstberatung in meiner Ordination ist kostenfrei! Hierbei wird die jeweilige Fehlstellung (IOTN Klasse) festgestellt und der Behandlungsverlauf sowie verschiedene Möglichkeiten von Zahnspangen besprochen.

Übersicht der IOTN Grade

IOTN-Einstufung durch die Fachärztin

Balkenlänge = Behandlungsbedarf je IOTN-Grad

  1. Grad 1

    Grad 1 & 2: erfordert keinen bis geringen Behandlungsbedarf

  2. Grad 2

  3. Grad 3

    Grad 3: erfordert einen grenzwertigen Behandlungsbedarf.

  4. Grad 4

    80–100 % RückerstattungGrad 4: erfordert einen großen Behandlungsbedarf.

  5. Grad 5

    80–100 % RückerstattungGrad 5: erfordert einen sehr großen Behandlungsbedarf.

Bei Grad 4 und 5 besteht laut ÖGK eine medizinische Notwendigkeit und damit Anspruch auf die Gratis-Zahnspange.

Persönliche Beratung

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FÜR JEDES ALTER

Drei Lebensphasen – ein Ziel: gesunde, gerade Zähne

Grafische Illustration: lächelnder Milchzahn neben einem nachwachsenden bleibenden Zahn, davor eine herausnehmbare Kinder-Zahnspange vor einem Bogen in Apricot

Wechselgebiss / Frühbehandlung

Die Behandlung im Wechselgebiss (Vorhandensein von Milchzähnen und bleibenden Zähnen) erfolgt ca. zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr. Diese Frühbehandlung umfasst die Therapie von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen im Kindesalter.

Behandlungen von Kindern ergeben aufgrund des Wachstums des Kiefers sehr gute Ergebnisse.

Wird die ausgeprägte Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN- Klassifizierung mit dem Grad 4 oder 5 festgestellt, so beträgt der Kassentarif 854 € für eine herausnehmbare Zahnspange und wird direkt mit der Krankenkasse verrechnet

  • Kassentarif herausnehmbare Zahnspange: 854 €
  • Rückerstattung Krankenkasse: 854 €
  • Verrechnung seitens meiner Ordination: 0,00 € (= Direktverrechnung meiner Ordination mit der jeweiligen Kasse)
  • Behandlungsdauer: ca. 1-2 Jahre

Zwischen dem Abschluss einer solchen Behandlung und dem Beginn einer allfälligen Kieferorthopädie (KFO) – Hauptbehandlung (festsitzende Kieferorthopädie mit Bracket) muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO- Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung für die Krankenkasse durchzuführen.

Grafische Illustration: Zahnbogen in Draufsicht mit festsitzenden Brackets und durchgehendem Draht, ein Pfeil zeigt die Ausrichtung der Zähne

Kinder & Jugendliche

Behandlungen ab dem 12. Lebensjahr werden meist mit festsitzenden Brackets durchgeführt. Brackets sind am Zahn befestigte Metallteile, die mit Drähten die Zähne in die richtige Position bringen.

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen:

  • Alter des Patienten/der Patientin: zwischen 12. Und 18. Lebensjahr
  • Schweregrad der Zahnfehlstellung: IOTN 4 oder IOTN 5
Grafische Illustration: Lächeln mit dezenten zahnfarbenen Brackets, daneben ein Antragsblatt mit Häkchen als Symbol für den bewilligten Kassenzuschuss

Erwachsene

Bei Zahnspangen für erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr, mit einer massiven Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN Klassifizierung Grad 4 oder 5, kann nach Ermessen der Krankenkassen und vorheriger Bewilligung des Antrages, der bisher übliche Zuschuss von ca. € 340,- bei der ÖGK, € 1.000,- bei der BVA, € 610,- bei der SVB und € 934,- bei der VAEB, jeweils pro Jahr, gewährt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Zuschuss eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist.

Tarifabänderungen durch den Hauptverband werden an den Versicherten weitergegeben.

KINDER UND ZAHNSPANGE

Ab wann braucht
mein Kind eine Zahnspange?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, wie sich Zähne und Kiefer entwickeln.

Laut dem österreichischen Gesundheitsportal erfolgt die erste kieferorthopädische Untersuchung in der Regel, sobald die vier oberen und die vier unteren bleibenden Schneidezähne durchgebrochen sind. Das ist meist im Volksschulalter der Fall.

Kindgerechte Illustration, ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke sitzt mit Handspiegel im Behandlungsstuhl, daneben hält ein freundlicher Zahn Bildkarten mit Zähnen, darüber ein Kalendersymbol und Sterne

Vom Milchgebiss bis zur festen Zahnspange

  1. Milchgebiss

    bis etwa 6 Jahre

    Gewohnheiten im Blick behalten

    Daumenlutschen, ein Schnuller über längere Zeit oder Atmen durch den Mund können die Entwicklung von Zähnen und Kiefer beeinflussen. Gesunde Milchzähne halten außerdem den Platz für die bleibenden Zähne frei.

  2. Frühes Wechselgebiss

    meist im Volksschulalter

    Erste kieferorthopädische Kontrolle

    Sind die vier oberen und vier unteren bleibenden Schneidezähne da, ist ein guter Zeitpunkt für die erste Untersuchung. Dabei wird eine mögliche Fehlstellung nach dem IOTN in fünf Grade eingestuft.

    Einstufung nach IOTN Grad 1 bis 5

  3. Frühbehandlung

    bis etwa 10 Jahre

    Früh eingreifen, wenn es nötig ist

    Bei schweren Fehlstellungen kann eine Behandlung schon im Milch- oder frühen Wechselgebiss sinnvoll sein, damit sich die Fehlstellung nicht verstärkt. Meist kommt eine abnehmbare Zahnspange zum Einsatz, die Behandlung dauert etwa ein halbes bis zwei Jahre.

    Kassenleistung bei IOTN Grad 4 oder 5

  4. Bleibendes Gebiss

    etwa 12 bis 18 Jahre

    Hauptbehandlung mit fester Zahnspange

    Sind die bleibenden Zähne durchgebrochen, folgt bei Bedarf die Hauptbehandlung, meist mit einer festsitzenden Zahnspange. Sie dauert oft drei bis vier Jahre. Danach sichern Haltedrähte oder Schienen das Ergebnis.

    Für die Gratis-Zahnspange vor dem 18. Geburtstag eingesetzt

Darauf sollten Eltern achten.

  • Ihr Kind lutscht häufig am Daumen oder an den Fingern oder braucht noch lange einen Schnuller.
  • Der Mund steht oft offen oder Ihr Kind atmet vor allem durch den Mund.
  • Beim Schlucken oder Sprechen drückt die Zunge gegen oder zwischen die Zähne.
  • Lippen oder Wangen werden häufig eingesaugt, gepresst oder angebissen.
  • Die Zähne treffen beim Zubeißen nicht richtig aufeinander, etwa bei einem offenen Biss oder Kreuzbiss.
  • Die Zähne stehen sehr eng oder gedreht, weil im Kiefer zu wenig Platz ist.
  • Milchzähne gehen durch Karies sehr früh verloren.

Fällt Ihnen etwas davon auf, lohnt sich ein früher Kontrolltermin. Oft genügt dann ein kurzer Blick, um Klarheit zu haben.

Zahlen & Daten

Kieferorthopädie in Zahlen.

Behandlungsphasen nach LebensjahrAlter der Patientin / des Patienten
  1. Wechselgebiss / Frühbehandlungherausnehmbare Zahnspangeca. 6.–10.
  2. Kinder & Jugendlichefestsitzende Brackets · Kassenleistung12.–18.
  3. ErwachseneZuschuss nach Bewilligungab 18.
BehandlungsdauerRichtwerte laut Behandlungsverlauf
  1. FrühbehandlungWechselgebissca. 1–2 Jahre
  2. Behandlungsunterbrechungvor einer KFO-Hauptbehandlungmind. 1 Jahr
  3. KFO-Hauptbehandlungfestsitzend mit Bracketsca. 3 Jahre
  4. Halteschienenempfohlene Tragedauerca. 1 Jahr
Frühbehandlung bei IOTN 4 oder 5Herausnehmbare Zahnspange

0,00 €Verrechnung seitens meiner Ordination – Direktverrechnung mit der jeweiligen Kasse

  1. Kassentarif854 €
  2. Rückerstattung Krankenkasse854 €
  3. Verrechnung seitens meiner Ordination0,00 €
Zuschuss für Erwachsene pro JahrIOTN Grad 4 oder 5 · nach Ermessen der Krankenkassen und vorheriger Bewilligung
  1. BVA€ 1.000,-
  2. VAEB€ 934,-
  3. SVB€ 610,-
  4. ÖGKca. € 340,-

Persönliche Beratung

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JE NACH KRANKENKASSENZUGEHÖRIGKEIT

Man unterscheidet zwischen 2 Varianten der Abrechnung

Verrechnung je BehandlungsjahrErstattungstarif der Kassen · 3 Teilzahlungen
  • ÖGK / SVA der Bauern
  • BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende)
  1. 1. BehandlungsjahrÖGK / SVA der Bauern: 1.595,70 €BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende): 2.047,50 €
  2. 2. BehandlungsjahrÖGK / SVA der Bauern: 886,50 €BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende): 1.137,50 €
  3. 3. BehandlungsjahrÖGK / SVA der Bauern: 1.063,80 €BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende): 1.365 €
  4. Gesamtsumme 3 JahreÖGK / SVA der Bauern: 3.546 €BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende): 4.550 €

Verrechnung & Teilzahlungen

Verrechnung seitens meiner Ordination: 3.546 € (=Erstattungstarif der Kasse, ÖGK, SV d. Bauern). Dies wird in 3 Teilzahlungen aufgeteilt

  • Verrechnung seitens meiner Ordination3546€
  • 1. Behandlungsjahr1595,70€
  • 2. Behandlungsjahr886,50€
  • 3. Behandlungsjahr1063,80€

ÖGK / SVA der Bauern

  • Gesamtsumme zur Rückerstattung auf 3 Jahre € 3.546 = Rückerstattungstarif der Kassen
  • Die Behandlungsdauer: ca. 3 Jahre

Es werden Ihnen somit die gesamten Behandlungskosten, zur Gänze rückerstattet (bei IOTN 4 und IOTN 5).

Verrechnung & Teilzahlungen

Verrechnung seitens meiner Ordination: 4.550€ (=Erstattungstarif der Kasse, BVA,VAEB, SVA). Dies wird in 3 Teilzahlungen aufgeteilt

  • Verrechnung seitens meiner Ordination3546€
  • 1. Behandlungsjahr2047,50€
  • 2. Behandlungsjahr1137,50€
  • 3. Behandlungsjahr1365€

BVA / VAEB / SVA (Gewerbetreibende)

  • Gesamtsumme 3 Jahre: 4550,- € Rückerstattungstarif der Kassen 4550,- €
  • Die Behandlungsdauer: ca. 3 Jahre

Ist die Behandlung abgeschlossen, so empfiehlt sich die Anbringung eines Drahtes (Retainer) im inneren Bereich der Zähne. Weiters werden herausnehmbare Halteschienen (empfohlene Tragedauer ca. 1 Jahr) angefertigt. Dies dient zur dauerhaften Stabilisierung des schönen Behandlungsergebnisses. Im 1. Jahr nach der Behandlung werden der Stabilisierungsdraht (Retainer) und die Halteschienen kostenlos von meiner Ordination angefertigt bzw. eingesetzt.

Richtwerte ohne Gewähr. Den aktuellen Stand nennen wir Ihnen gerne in der Ordination.

Schnellkontakt

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Heller Empfangsbereich einer Zahnarztpraxis mit einer Buddha-Statue, Natursteinwänden und Zimmerpflanzen.

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