Nachfolgend sehen Sie einige Vorher/Nacher-Bilder von Patienten welche sich bei Zahnvital für eine Behandlung mittels Zahnspange im Bereich Kieferorthopädie entschieden haben.
Dabei ist vorallem anzumerken, dass es in den seltensten Fällen zu spät ist, sich für eine Zahnspange zu entscheiden.
Auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter führen Zahnspangen zu ausgezeichneten Behandlungsergebnissen bei Zahnfehlstellungen.
Speziell bei der Behandlung von Erwachsenen stellt die “unsichtbare Zahnspange” eine gern eingesetzte
Möglichkeit zur Behandlung von Zahnfehlstellungen ohne eventuell das Selbstwertgefühl beim erwachenen Zahnpatienten zu mindern.
Schieben Sie den Regler bei den einzelnen Bildern nach rechts oder links,
um die Ergebnisse vor und nach einer Behandlung mit Zahnspange bei Zahnvital zu visualisieren.
Zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden zahnmedizinische Apparaturen oder Geräte wie die Zahnspange verwendet. Vielfach ist es vom Vorteil, das natürliche Wachstum (Alter des Patienten 6-14 Jahren, Mädchen haben das Wachstumsmaximum meist 2 Jahre früher als Jungen) für die Behandlung zu nützen.
Zahnspangen haben bei vielen PatientInnen nach wie vor einen schlechten Ruf. Dabei helfen moderne Zahnspangen nicht nur kieferorthopädische Fehlstellungen zu korrigieren, sondern können auch unsichtbar sein.
Die Entwicklungen im Bereich der Behandlung von Zahnfehlstellungen betreffen nicht mehr nur Kinder sondern auch mehr und mehr Erwachsene.
Neu entwickelte Behandlungsmethoden und eine optimale Betreuung seitens Zahnvital gewährleisten eine optimale Korrektur der Zahn bzw. Kieferfehlstellungen mittels Zahnspangen.
Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde. Es werden Fehlstellungen der Zähne zum Beispiel mittels Zahnspange behandelt. Falsch- oder schiefstehde Zähne können nämlich wichtige Aufgaben nicht erfüllen.
Welche Folgen hat eine Nichtbehandlung des Schief – Fehlstandes der Zähne
- Schief stehende Zähne beeinflussen das Erscheinungsbild des Gesichtes negativ.
- Gründliches Kauen wird erschwert oder verhindert.
- Die Verdauung wird beeinträchtigt.
- Es kann zu frühem Zahnverlust führen.
- Sprachstörungen können auftreten usw…
- Die exakte Reinigung der schief stehenden Zähne ist erschwert bzw.
- nicht möglich.
- Kariesbildung wird erleichtert.
Wodurch entstehen Zahnfehlstellungen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 2 verschiedenen Ursachen:
- Erblich bedingte Zahnfehlstellungen / Kieferfehlstellungen
Bei den angeborenen Zahnfehlstellungen passt meistens das Größenverhältnis zwischen Ober- und Unterkiefer nicht. - Erworbene Fehlstellung
Diese Zahnfehlstellungen sind z.B. auf Angewohnheiten wie Daumenlutschen, oder das Tragen von Schnullern über das 3. Lebensjahr hinaus zurückzuführen.
Wie erkenne ich, ob mein Kind eine Zahnfehlstellung hat?
Oft ist es für Eltern sehr schwer, gewisse Zahnfehlstellungen zu erkennen. Umso wichtiger ist die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt, der die Zähne nicht nur auf Karies sondern auch auf kieferorthopädische Probleme untersucht.
Welche Voraussetzungen gelten für eine gratis Zahnspange ?
Die Gratis Zahnspange wie es umgangssprachlich oft heißt ist abhängig von der jeweiligen diagnostizierten und klassifizierten Zahnfehlstellung (IOTN). Die Kosten für eine “Basis-Zahnspange” (zB. sichtbare Brackets) werden dabei von der jeweiligen Krankenkasse zwischen 80% bis 100% übernommen.
Wie wird eine festsitzende Zahnspange installiert?
- Separieren
Wenn für die Behandlung Bänder (Metallmanschetten) notwendig sind, werden einige Tage vorher zwischen den betreffenden Zähnen (hinten) Gummiringe/ Separierringe platziert, die die entsprechenden Zähne auseinanderdrücken, um darauffolgend ein Band setzen zu können. - Professionelle Zahnreinigung
Reinigung aller Zähne mit speziellen Bürsten und Polierpasten. - Bebändern
An den Bändern ist das entsprechende Bracket aufgeschweißt. Das passende Band wird mit Zement befüllt, auf den Zahn gedrückt und mit speziellen Instrumenten an die Zahnform angepasst. - Anätzen bzw. Aufrauen der Zahnoberfläche
Die Zahnoberfläche wird durch ein spezielles Gel kurz aufgeraut, damit der Bracketkleber besser haftet. Das Ätzgel wird mit Wasser abgespült und die Zahnoberfläche getrocknet. Auf der Rückseite des Brackets wird Sekundenkleber (nur für Zähne) aufgebracht. - Kleben der Brackets
Das Bracket wird mit speziellen Positionierungsinstrumenten auf den Zahn gesetzt. Das richtige Positionieren des Brackets auf den Zahn ist sehr wichtig, damit die Wirkung des Bogens optimal ausgenutzt werden kann und Behandlungsfehler vermieden werden können. Mit einer UV-Lampe wird der Kleber, zur Befestigung des Brackets am Zahn, lichtgehärtet. - Einsetzen des Drahtbogens
In die Röhrchen an den Bändern und in dem Slot (Schlitz im Bracket) wird der erste sehr elastische Drahtbogen gesteckt, die Schließmechanismen im Bracket betätigt und der Draht fixiert.
Es werden genaue Mundhygieneinstruktionen gegeben (Putztechnik, Zahnseide, KFO Wachs).
Die ersten Tage nach der Installation können beim Patienten besonders beim Kauen Schmerzen auftreten. Brackets sind am Anfang Fremdkörper für den Patienten und es können wunde Stellen im Mund, an Lippen und Wangen auftreten. Die störenden Fremdkörperkanten können mit kieferorthopädischem Wachs hilfreich abgedeckt werden.
Behandlungserfolge mit Zahnspangen
Durch eine rechtzeitig einsetzende kieferorthopädische Behandlung mit entsprechenden Zahnspangen kann ein harmonisches Wachstum der Zähne ermöglicht werden. Entscheidend für einen optimalen Behandlungserfolg sind die Mitarbeit des jungen Patienten, die Einhaltung der Kontrolltermine, die Mundhygiene und das Befolgen der Anweisungen des behandelnden Zahnarztes (z.B. Einhaltung der Tragezeit-„ je mehr umso besser“, Nachstellen der Zahnspange).
Nach erfolgreicher Zahnverschiebung folgt die sehr wichtige Retentionsphase, in der die erreichte Zahnstellung im Kiefer fixiert wird. Um eine Rückwanderung der Zähne in die vorherige Fehlstellung zu verhindern, werden im Oberkiefer und Unterkiefer die Frontzähne (Innenseite der Zähne) vom rechten Eckzahn bis zum linken Eckzahn mit einem dünnen Drahtbogen geschient. Die Positionsfixierung / Retainerdraht wird am besten ein Leben lang im Mund belassen um eine mögliche Zahnverschiebung zu verhindern.
Es werden zusätzlich Schienen (Tiefziehschienen) angefertigt, die ein halbes Jahr Tag und Nacht und danach nur noch in der Nacht, optimalerweise (ein Leben lang,) getragen werden sollten.
Die Therapiedauer mit Zahnspange beträgt je nach Zahnfehlstellung 2-3 Jahre.
Darum auch eine Zahnspange im Erwachsenenalter
Arten von Zahnspangen
Myofunktionelle Zahnspange
Mit myofunktionellen (kaumuskelbeeinflussenden) herausnehmbaren Zahnspangen, die besonders bei Kindern im Wechselgebiss- Stadium zur Anwendung kommen, können sich das Kieferwachstum, sowie auch muskuläre Dysbalancen (Abweichungen) im Mundbereich normalisieren.
Bei Kindern im Alter von 6-10 Jahren werden die Kosten für die abnehmbare Kieferorthopädie (herausnehmbare Zahnspange) je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung und anhand von Indikationsgruppen (IOTN) eingestufter Behandlungsbedarf, vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die Einstufung des Schweregrades der Kieferfehlstellung benötigt der behandelnde Zahnarzt/ Kieferorthopäde im Regelfall Röntgenbilder (Panoramaröntgen) und Modelle, anhand derer die Indikation eingestuft werden kann.
Die Kosten für die Zahnspange werden übernommen bei Durchbruchstörungen der Zähne(ausgenommen Weisheitszähne), bei einer sagittalen Stufe (Frontzahnstufe) von über 6 oder 9 mm, Kreuzbiss oder Platzmangel von über 4 mm.
Festsitzende Zahnspange (Brackets)
Darunter versteht man die auf die Zähne aufgebrachte, geklebte Multiband- oder Multibracketapparatur. Die Materialien der Brackets reichen über Edelstahl, Kunststoff, Titan zu Keramik (wird hauptsächlich bei ästhetischen Indikationen verwendet).
Bevor die Brackets, die der Befestigung des Drahtes dienen, auf die Zähne geklebt werden, müssen die Zähne sorgfältig gesäubert und der Zahnschmelz angeätzt werden. Es wird an jedem Zahn ein Bracket angebracht und je nach Zahnstellung ausgerichtet. Der Metalldraht, auch kurz „Bogen“ genannt, wird an jedem Bracket befestigt und dabei, je nach Schiefstellung des Brackets- und gleichermaßen des Zahnes, notwendigerweise deformiert. Durch die elastische Rückstellungstendenz des Drahtes wird auf die Zähne eine Kraft ausgeübt, die Umbauvorgänge im Knochen anregt. Ist der erste, meist sehr dünne und flexible Bogen beinahe gerade, so hat er seine Rückstellung weitgehend vollzogen und der nächste dickere und steifere Draht kann einligiert (befestigt) werden. So müssen im Verlauf der Behandlung mehrere Bögen gewechselt werden.
Bei Patienten im Alter von 12-18 Jahren wird eine notwendige festsitzende kieferorthopädische Behandlung (Multibracketapparatur/festsitzende Zahnspange) bei einer erhebliche Zahnfehlstellung der internationalen Klassifizierung nach IOTN 4 oder 5 entsprechend, ebenfalls von den Krankenkassen vollständig übernommen. Trotz der Tatsache, dass bei Patienten, die das 18. Lebensjahr bereits beendet haben, keine Kostenübernahme von seitens der Krankenversicherung erfolgen kann, entscheiden sich immer mehr Erwachsene mit schiefen, gekippten und rotierten Zähnen für eine festsitzende Kieferorthopädie (bessere regelrechte Verzahnung, harmonische Kaufunktion und Ästhetik).
Bei ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Kostenrückerstattung für Zahnspangen. Für die Rückerstattung muss die Zahnfehlstellung einer bestimmten Fehlstellungsklasse entsprechen. Dies erfolgt in den sogenannten „IOTN“ Klassen (es gibt Klasse 1 bis 5 je nach Schwere der Zahnfehlstellung).
Entspricht die Zahnfehlstellung den Klassen IOTN 4 und 5, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten für Zahnspangen im Ausmaß von 80% bis 100%.
Die Erstberatung in meiner Ordination ist kostenfrei! Hierbei wird die jeweilige Fehlstellung (IOTN Klasse) festgestellt und der Behandlungsverlauf sowie verschiedene Möglichkeiten von Zahnspangen besprochen.
Die Behandlung im Wechselgebiss (Vorhandensein von Milchzähnen und bleibenden Zähnen) erfolgt ca. zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr. Diese Frühbehandlung umfasst die Therapie von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen im Kindesalter.
Behandlungen von Kindern ergeben aufgrund des Wachstums des Kiefers sehr gute Ergebnisse.
Wird die ausgeprägte Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN- Klassifizierung mit dem Grad 4 oder 5 festgestellt, so beträgt der Kassentarif 854 € für eine herausnehmbare Zahnspange und wird direkt mit der Krankenkasse verrechnet.
Zwischen dem Abschluss einer solchen Behandlung und dem Beginn einer allfälligen Kieferorthopädie (KFO) – Hauptbehandlung (festsitzende Kieferorthopädie mit Bracket) muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO- Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung für die Krankenkasse durchzuführen.
Behandlungen ab dem 12. Lebensjahr werden meist mit festsitzenden Brackets durchgeführt. Brackets sind am Zahn befestigte Metallteile, die mit Drähten die Zähne in die gewünschte Position bringen.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen:
Es werden Ihnen somit die gesamten Behandlungskosten, zur Gänze rückerstattet (bei IOTN 4 und IOTN 5).
Ist die Behandlung abgeschlossen, so empfiehlt sich die Anbringung eines Drahtes (Retainer) im inneren Bereich der Zähne. Weiters werden herausnehmbare Halteschienen (empfohlene Tragedauer ca. 1 Jahr) angefertigt. Dies dient zur dauerhaften Stabilisierung des schönen Behandlungsergebnisses. Im 1. Jahr nach der Behandlung werden der Stabilisierungsdraht (Retainer) und die Halteschienen kostenlos von meiner Ordination angefertigt bzw. eingesetzt.
Bei Zahnspangen für erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr, mit einer massiven Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN Klassifizierung Grad 4 oder 5, kann nach Ermessen der Krankenkassen und vorheriger Bewilligung des Antrages, der bisher übliche Zuschuss von ca. € 340,- bei der GKK, € 1.000,- bei der BVA, € 610,- bei der SVB und € 934,- bei der VAEB, jeweils pro Jahr, gewährt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Zuschuss eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist.
Tarifabänderungen durch den Hauptverband werden an den Versicherten weitergegeben.