Die Mundhygiene bildet die Basis neben dem täglichen Zähneputzen um Zähne und Zahnfleisch möglichst lange gesund und schmerzfrei zu erhalten. Eine professionelle Zahnreinigung bzw. eine Mundhygiene als Vorsorgemaßnahme ist von größter Wichtigkeit, schließlich trägt die allgemeines Zahngesundheit bekanntlich auch zur generellen, allgemeinen Gesundheit und Vitalität bei.
Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnheilkunde. Es werden Fehlstellungen der Zähne zum Beispiel mittels Zahnspange behandelt. Falsch- oder schiefstehde Zähne können nämlich wichtige Aufgaben nicht erfüllen.
Welche Folgen hat eine Nichtbehandlung des Schief – Fehlstandes der Zähne
- Schief stehende Zähne beeinflussen das Erscheinungsbild des Gesichtes negativ.
- Gründliches Kauen wird erschwert oder verhindert.
- Die Verdauung wird beeinträchtigt.
- Es kann zu frühem Zahnverlust führen.
- Sprachstörungen können auftreten usw…
- Die exakte Reinigung der schief stehenden Zähne ist erschwert bzw.
- nicht möglich.
- Kariesbildung wird erleichtert.
Wodurch entstehen Zahnfehlstellungen?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen 2 verschiedenen Ursachen:
- Erblich bedingte Zahnfehlstellungen / Kieferfehlstellungen
Bei den angeborenen Zahnfehlstellungen passt meistens das Größenverhältnis zwischen Ober- und Unterkiefer nicht. - Erworbene Fehlstellung
Diese Zahnfehlstellungen sind z.B. auf Angewohnheiten wie Daumenlutschen, oder das Tragen von Schnullern über das 3. Lebensjahr hinaus zurückzuführen.
Wie erkenne ich, ob mein Kind eine Zahnfehlstellung hat?
Oft ist es für Eltern sehr schwer, gewisse Zahnfehlstellungen zu erkennen. Umso wichtiger ist die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt, der die Zähne nicht nur auf Karies sondern auch auf kieferorthopädische Probleme untersucht.
Welche Voraussetzungen gelten für eine gratis Zahnspange ?
Die Gratis Zahnspange wie es umgangssprachlich oft heißt ist abhängig von der jeweiligen diagnostizierten und klassifizierten Zahnfehlstellung (IOTN). Die Kosten für eine “Basis-Zahnspange” (zB. sichtbare Brackets) werden dabei von der jeweiligen Krankenkasse zwischen 80% bis 100% übernommen.
Nachfolgend sehen Sie einige Vorher/Nacher-Bilder von Patienten welche sich bei Zahnvital für eine Behandlung mittels Zahnspange im Bereich Kieferorthopädie entschieden haben.
Dabei ist vorallem anzumerken, dass es in den seltensten Fällen zu spät ist, sich für eine Zahnspange zu entscheiden.
Auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter führen Zahnspangen zu ausgezeichneten Behandlungsergebnissen bei Zahnfehlstellungen.
Speziell bei der Behandlung von Erwachsenen stellt die “unsichtbare Zahnspange” eine gern eingesetzte
Möglichkeit zur Behandlung von Zahnfehlstellungen ohne eventuell das Selbstwertgefühl beim erwachenen Zahnpatienten zu mindern.
Bei ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen, deren Korrektur medizinisch notwendig ist, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Kostenrückerstattung für Zahnspangen. Für die Rückerstattung muss die Zahnfehlstellung einer bestimmten Fehlstellungsklasse entsprechen. Dies erfolgt in den sogenannten „IOTN“ Klassen (es gibt Klasse 1 bis 5 je nach Schwere der Zahnfehlstellung).
Entspricht die Zahnfehlstellung den Klassen IOTN 4 und 5, gewährt die jeweilige Krankenkasse eine Rückerstattung der Kosten für Zahnspangen im Ausmaß von 80% bis 100%.
Die Erstberatung in meiner Ordination ist kostenfrei! Hierbei wird die jeweilige Fehlstellung (IOTN Klasse) festgestellt und der Behandlungsverlauf sowie verschiedene Möglichkeiten von Zahnspangen besprochen.
Die Behandlung im Wechselgebiss (Vorhandensein von Milchzähnen und bleibenden Zähnen) erfolgt ca. zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr. Diese Frühbehandlung umfasst die Therapie von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen im Kindesalter.
Behandlungen von Kindern ergeben aufgrund des Wachstums des Kiefers sehr gute Ergebnisse.
Wird die ausgeprägte Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN- Klassifizierung mit dem Grad 4 oder 5 festgestellt, so beträgt der Kassentarif 854 € für eine herausnehmbare Zahnspange und wird direkt mit der Krankenkasse verrechnet.
Zwischen dem Abschluss einer solchen Behandlung und dem Beginn einer allfälligen Kieferorthopädie (KFO) – Hauptbehandlung (festsitzende Kieferorthopädie mit Bracket) muss mindestens 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. Vor einer allfälligen KFO- Hauptbehandlung ist eine neuerliche IOTN Anspruchsprüfung für die Krankenkasse durchzuführen.
Behandlungen ab dem 12. Lebensjahr werden meist mit festsitzenden Brackets durchgeführt. Brackets sind am Zahn befestigte Metallteile, die mit Drähten die Zähne in die gewünschte Position bringen.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen:
Es werden Ihnen somit die gesamten Behandlungskosten, zur Gänze rückerstattet (bei IOTN 4 und IOTN 5).
Ist die Behandlung abgeschlossen, so empfiehlt sich die Anbringung eines Drahtes (Retainer) im inneren Bereich der Zähne. Weiters werden herausnehmbare Halteschienen (empfohlene Tragedauer ca. 1 Jahr) angefertigt. Dies dient zur dauerhaften Stabilisierung des schönen Behandlungsergebnisses. Im 1. Jahr nach der Behandlung werden der Stabilisierungsdraht (Retainer) und die Halteschienen kostenlos von meiner Ordination angefertigt bzw. eingesetzt.
Bei Zahnspangen für erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr, mit einer massiven Kiefer- oder Zahnfehlstellung entsprechend der IOTN Klassifizierung Grad 4 oder 5, kann nach Ermessen der Krankenkassen und vorheriger Bewilligung des Antrages, der bisher übliche Zuschuss von ca. € 340,- bei der GKK, € 1.000,- bei der BVA, € 610,- bei der SVB und € 934,- bei der VAEB, jeweils pro Jahr, gewährt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Zuschuss eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Krankenkasse ist.
Tarifabänderungen durch den Hauptverband werden an den Versicherten weitergegeben.